Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung.
In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.
Mit RA Ivan Künnemann spricht Jens Biermann, 1ster Vorsitzender der Klagepaten.
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Hier die beiden Beschlüsse des OLG:
Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.01.2022, Az. 16 W 41/21
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.01.2022, Az. 16 W 16/21