So gehst Du vor, wenn Deine Versammlung abgelehnt wurde
1. Kann Widerspruch eingelegt werden?
In den meisten Bundesländern besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Welchen Rechtsbehelf oder welches Rechtsmittel Du hast, sollte Dir unter der Ablehnung Deines Bescheides als Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung bekannt gegeben worden sein.
Bitte prüfe genau, ob Deine Versammlung insgesamt verboten ist oder ob Auflagen (Anzahl der Menschen, Ort der Versammlung, Abstände usw.) gemacht worden sind.
Wenn die Auflagen für Dich akzeptabel sind, kannst Du Deine Versammlung durchführen.