🔴 Impfdruck durch den Arbeitgeber standgehalten

, - 03-02-2022

Foto Quelle: Epochtimes

 

Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt.

Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen.

Immer mehr Arbeitnehmer sind nicht gewillt, dieser Impfnötigung nachzugeben und lassen es darauf ankommen. Für genau diese Arbeitnehmern hat Prof. Dr. Jur Martin Schwab ein Schreiben vorbereitet, welches den Arbeitgeber auf die Unrechtmäßigkeit und Strafbarkeit seines Tuns hinweißt.

Und hier das Schreiben mit Anlagen zum download.

 

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