Maskenpflicht in Geschäften
Die Corona-Schutz-Verordnungen aller Bundesländer sehen – in leicht unterschiedlichen Formulierungen – vor, dass in Geschäften, dem ÖPNV, Schulen, etc. die sogenannte Maskenpflicht besteht.
Von dieser Verpflichtung sehen alle Corona-Schutz-Verordnungen Ausnahmen vor. Insbesondere besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Personen, denen dies aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.