Wie soll sich eine Familie, die auf Hilfen durch das Jobcenter angewiesen ist, die technische Ausstattung für ihre Kinder zur Teilnahme am Fernunterricht leisten können? Mit den Regelsätzen ist dies kaum zu realisieren. Daher klagte eine Mutter auf Erstattung der Kosten für einen Laptop für die Tochter.
Das Landessozialgericht Thüringen hat nun der Familie recht gegeben. Schließlich sei ein Laptop zur Teilnahme am Unterricht notwendig. Genauso kann ein Headset und ein Drucker inklusive der zugehörigen Patronen notwendig sein. Vorausgesetzt, die Schule stellt keine Leihgeräte zur Verfügung.
Eine weitere Bedingung ist, dass das Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht oder eine Ausbildungsvergütung erhält und noch keine 25 Jahre alt ist.
Das Urteil ist zwar in Thüringen ergangen, die Situation kann aber auch auf die anderen Länder übertragen werden. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rückwirkend zum 1. Januar 2021 sämtliche Jobcenter dazu angewiesen, die Kosten für digitale Endgeräte zum Zweck des Homeschoolings zu übernehmen.
Hier stellen wir ein Formular zur Verfügung, mit dem der Antrag auf Kostenerstattung von Laptop, Drucker inklusive Patronen oder Headset sehr leicht erstellt und dem Jobcenter übermittelt werden kann.
zum Generator: Kostenerstattung für Homeschooling durch Jobcenter
In diesem Video erklärt Ralf Ludwig ausführlich, worauf es bei der Kostenerstattung ankommt. Falls noch Fragen offen bleiben, kannst Du der extra eingerichteten Telegram-Gruppe beitreten und dort um Hilfe bitten: