Remonstrationsrecht und -pflicht
Remonstrationspflicht
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Die Remonstrationspflicht ist als Beschwerdepflicht zu verstehen.